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   LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16 (167)   

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LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16 (167) (https://dejure.org/2017,46106)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26.04.2017 - 9 O 1722/16 (167) (https://dejure.org/2017,46106)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26. April 2017 - 9 O 1722/16 (167) (https://dejure.org/2017,46106)
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  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16
    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II).

    Nach dem Urteil des BGH vom 17.11.2009 (GRUR 2010, 233, 226 - Türinnenverstärkung) stellen die mit dem Erfindungseinsatz erzielten Gewinne des Arbeitgebers in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung (BGH abgestuftes Getriebe a.a.O. S. 803, BGH GRUR 1994, 889, 900 Copolyester I, GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II) regelmäßig keinen Anhaltspunkt für den Erfindungswert dar.

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16
    Das Moment der Erforderlichkeit begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers auf diejenigen Auskünfte, die zur Ermittlung der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen tatsächlich erforderlich sind (BGH Urteil vom 16.04.2002, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).

    Steht fest, dass zur Ermittlung der angemessenen Vergütung - wie regelmäßig - die Methode der Lizenzanalogie heranzuziehen ist, richtet sich der Umfang des Auskunftsanspruchs danach, welcher Angaben des Arbeitgebers es bedarf, um zu ermitteln, welche Gegenleistung einem gedachten Lizenzgeber zustehen würde, wenn vernünftige Parteien Art und Umfang der Nutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung gemacht hätten (BGH GRUR 2002, 801 (803) abgestuftes Getriebe.).

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16
    Durch Angabe von Herstellungs- und Lieferdaten werden ihm gewisse Plausibilitätskontrollen ermöglicht (vgl. BGH GRUR 2010, 223 (227) - Türinnenverstärkung).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16
    Diese Ermittlung ist so lange durch Treu und Glauben gedeckt, wie keine Tatsachen bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen, wonach die Lizenzanalogie im konkreten Fall ungeeignet und deshalb eine andere Methode zur Ermittlung des Erfindungswertes heranzuziehen ist (BGH Abwasserbehandlung, a.a.O.; BGH GRUR 2006, 401, 404 - Zylinderrohr).
  • BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01

    "Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Arbeitnehmererfinder gegen seinen Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die auch eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann (statt aller: BGH Urteil vom 29.04.2003 X ZR 186/01, GRUR 2003, 789-792 - Abwasserbehandlung).
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